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Verhandlung mit den Gläubigern
Das Insolvenzverfahren vor Gericht
Wohlverhaltensperiode

Das Insolvenzverfahren vor Gericht

Sollte man sich mit seinen Gläubigern nicht einigen können, oder möglicherweise auch nur mit einem, dann kann man ein privates Insolvenzverfahren bei Gericht eröffnen lassen.
Das Gericht möchte einen Beleg dafür haben, dass man sich darum bemüht hat, raus aus den Schulden zu kommen. Dazu braucht man eine Bescheinigung über einen Zeitraum von sechs Monaten, in dem man sich aktiv war, eine Einigung mit seinen Gläubigern zu finden und um raus aus den Schulden zu kommen.
Eine solche Bescheinigung stellen aus: Eine anerkannte "Insolvenzberatungsstelle", wie z.B Schuldenberatungen. Aber auch Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare könne eine Bescheingung ausstellen. Dazu muss man frühzeitig Kontakt mit einem Rechtsanwalt oder eine andere zugelassene Beratungsstelle aufnehmen, damit der genügend Zeit hat, Unterlagen über die eigene Bemühungen schuldenfrei zu werden zu prüfen.
Wenn das Gericht meint, es könne eine Einigung mit den Gläubigern herbeiführen, verhandelt das Gericht selbst noch mal. Wenn das Gericht verhandelt, kann es bei der Zustimmung einzelner Gläubiger den Sanierungsplan in Kraft setzen. Dazu müssen aber mindestens die H�lfte der Gläubiger oder der Gläubiger, der mindestens die Hälfte der Schulden einfordert, zustimmen.
Kann das Gericht den Sanierungsplan für gültig erklären, verkürzt sich das Verfahren.
Kommt keine Einigung zu stande, fordert das Gericht die Unterlagen über den Schuldenstand bei jedem bekannten Gläubiger ein.
Das Gericht veröffentlicht nun den Namen des Schuldners: Alle Gläubiger sollen Gelegenheit haben, ihre Forderungen anzumelden.
Damit erfahren auch u.U. der Arbeitgeber, die Bank und der Vermieter von der Zahlungsunfähigkeit ihres Angebstellten bzw. ihres Kunden.
Das ist der letzte Moment, die Forderungen der Gläubiger zu überprüfen. Sind die Forderungen der Gläubiger nicht gerechtfertigt und widerspricht man ungerechtfertoigten Forderungen nicht, werden sie zu Bestandteilen des Insolvenzverfahrens.