Sollte man sich mit seinen Gläubigern nicht einigen können, oder
möglicherweise auch nur mit einem, dann kann man ein privates
Insolvenzverfahren bei Gericht eröffnen lassen.
Das Gericht möchte einen Beleg dafür haben, dass man sich darum bemüht
hat, raus aus den Schulden zu kommen. Dazu braucht man eine
Bescheinigung über einen Zeitraum von sechs Monaten, in dem man sich
aktiv war, eine Einigung mit seinen Gläubigern zu finden und um raus
aus den Schulden zu kommen.
Eine solche Bescheinigung stellen aus: Eine anerkannte
"Insolvenzberatungsstelle", wie z.B Schuldenberatungen. Aber auch
Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare könne eine Bescheingung
ausstellen. Dazu muss man frühzeitig Kontakt mit einem Rechtsanwalt
oder eine andere zugelassene Beratungsstelle aufnehmen, damit der
genügend Zeit hat, Unterlagen über die eigene Bemühungen schuldenfrei
zu werden zu prüfen.
Wenn das Gericht meint, es könne eine Einigung mit den Gläubigern
herbeiführen, verhandelt das Gericht selbst noch mal. Wenn das Gericht
verhandelt, kann es bei der Zustimmung einzelner Gläubiger den
Sanierungsplan in Kraft setzen. Dazu müssen aber mindestens die H�lfte
der Gläubiger oder der Gläubiger, der mindestens die Hälfte der
Schulden einfordert, zustimmen.
Kann das Gericht den Sanierungsplan für gültig erklären, verkürzt sich
das Verfahren.
Kommt keine Einigung zu stande, fordert das Gericht die Unterlagen über
den Schuldenstand bei jedem bekannten Gläubiger ein.
Das Gericht veröffentlicht nun den Namen des Schuldners: Alle Gläubiger
sollen Gelegenheit haben, ihre Forderungen anzumelden.
Damit erfahren auch u.U. der Arbeitgeber, die Bank und der Vermieter
von der Zahlungsunfähigkeit ihres Angebstellten bzw. ihres Kunden.
Das ist der letzte Moment, die Forderungen der Gläubiger zu überprüfen.
Sind die Forderungen der Gläubiger nicht gerechtfertigt und
widerspricht man ungerechtfertoigten Forderungen nicht, werden sie zu
Bestandteilen des Insolvenzverfahrens.