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Das Insolvenzverfahren vor Gericht
Wohlverhaltensperiode

Wohlverhaltensperiode

Mit dem gerichtlichen Beschluß beginnt die Wohlverhaltensperiode, in dem die Forderungen der Gläubiger bedient werden. Allerdings bedient sich das Gericht zuerst selbst: Die Verfahrenskosten müssen zuerst getilgt werden.
Ein Treuhänder wird bestimmt, an den der pfändbare Teil von Lohn und Sozialleistungen abzuführen. Sind die gerichtlichen Bestimmungen erfüllt, hat der Schuldner alle Einnahmen in der Zeit wahrheitsgemä� angegeben, auch Schwankungen im Einkommen, hat der Schuldner keine Steuerbetrug begangen, hat er nicht schwarz gearbeitet oder hat er sich als erwerbsfähiger um Arbeit bemüht, erklärt das Gericht den Schuldner für schuldenfrei, die sogenannte "Restschuldbefreiung" tritt ein.