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Verhandlung mit den Gläubigern
Das Insolvenzverfahren vor Gericht
Wohlverhaltensperiode

Verhandlung mit den Gläubigern

Die Verhandlungen mit den Gläubigern sollten damit beginnen, das man jeden Gläubiger bittet, die Forderungen aufzulisten, die der Gläubiger gegen seinen Schuldner hat - oder zu haben meint.
Am besten schreibt man einen Brief, in dem man dem Gläubiger erklärt, dass man die Schulden begleichen will und nichts übersehen will.
Gleichfalls muss man dann aber überprüfen, ob der Gläubiger Schulden anführt, die möglicherweise bereits beglichen sind.
Hat man alle Aufstellungen vorliegen erstellt man einen sogenannten Sanierungsplan. Der Sanierungsplan beinhaltet eine Bewertung der Schulden: Man überlegt sich, welche Schulden schnell und leicht zu begleichen sind, welche nur zum Teil und welche vielleicht gar nicht mehr.
Diesen Sanierungsplan stellt man jedem seiner Gläubiger vor. Dazu macht man einen Termin und bespricht die Schuldenlast und Abzahlungmodalitäten. Hier kann man bereits sagen, dass man ein Insolvenzverfahren anstrebt.
Das mögen Gläubiger nicht so sehr, motiviert sie aber, auch kleinere Summen zur Begleichung der Schuld zu akzeptieren. Viele Gläubiger haben nämlich die Erfahrung gemacht, dass in einem Insolvenzverfahren ihre gesamten Forderung nicht durchsetzbar werden, wenn das Gericht den Schuldner schuldenfrei spricht. Daher kann es für den Gläubiger interessant sein, sich mit einem Teil der Gesamtforderung abzufinden.
Hat man die Verhandlung geführt und ist zu einem Ergebnis gekommen, muss man das Ergebnis unbedingt schriftlich festhalten. Dabei muss man darauf achten, dass der Gläubige bei Einhalten der Zusagen des Schuldners zusichert, dass er auf Zwangsvollstreckungen verzichtet, den Restbetrag der Schulden erlässt und einen vielleicht schon erwirkten Schuldtitel oder Vollstreckungstitel an den Schuldner abgibt.