Die Verhandlungen mit den Gläubigern sollten damit beginnen, das man
jeden Gläubiger bittet, die Forderungen aufzulisten, die der Gläubiger
gegen seinen Schuldner hat - oder zu haben meint.
Am besten schreibt man einen Brief, in dem man dem Gläubiger erklärt,
dass man die Schulden begleichen will und nichts übersehen will.
Gleichfalls muss man dann aber überprüfen, ob der Gläubiger Schulden
anführt, die möglicherweise bereits beglichen sind.
Hat man alle Aufstellungen vorliegen erstellt man einen sogenannten
Sanierungsplan. Der Sanierungsplan beinhaltet eine Bewertung der
Schulden: Man überlegt sich, welche Schulden schnell und leicht zu
begleichen sind, welche nur zum Teil und welche vielleicht gar nicht
mehr.
Diesen Sanierungsplan stellt man jedem seiner Gläubiger vor. Dazu macht
man einen Termin und bespricht die Schuldenlast und
Abzahlungmodalitäten. Hier kann man bereits sagen, dass man ein
Insolvenzverfahren anstrebt.
Das mögen Gläubiger nicht so sehr, motiviert sie aber, auch kleinere
Summen zur Begleichung der Schuld zu akzeptieren. Viele Gläubiger haben
nämlich die Erfahrung gemacht, dass in einem Insolvenzverfahren ihre
gesamten Forderung nicht durchsetzbar werden, wenn das Gericht den
Schuldner schuldenfrei spricht. Daher kann es für den Gläubiger
interessant sein, sich mit einem Teil der Gesamtforderung abzufinden.
Hat man die Verhandlung geführt und ist zu einem Ergebnis gekommen,
muss man das Ergebnis unbedingt schriftlich festhalten. Dabei muss man
darauf achten, dass der Gläubige bei Einhalten der Zusagen des
Schuldners zusichert, dass er auf Zwangsvollstreckungen verzichtet, den
Restbetrag der Schulden erlässt und einen vielleicht schon erwirkten
Schuldtitel oder Vollstreckungstitel an den Schuldner abgibt.